Michael Rothe:

Rechtsanwalt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen AnwaltVerein Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung
für Erb- und Familienrecht e,V.
Gestalter sei er, so Rothe über Rothe. Aus Leidenschaft.
Besonders bei komplizierten und schwierigen Fällen, die eine Vielzahl von Rechtsgebieten betreffen. Dass die Kenntnis der Paragraphen hier Voraussetzung ist, versteht sich.
Aber auch der Umgang mit Zahlen gehört für ihn zum Metier. Ebenso wie seine Buchführungs- und steuerrechtlichen Kenntnisse.
"Oft sind rechtliche und steuerliche Aspekte eng miteinander verbunden"
erklärt der Anwalt und nennt als Beispiel Unternehmenssanierungen.
"Wir wollen Lösungen aus einer Hand liefern. Deshalb kooperieren wir mit einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei."
Gestaltende Tätigkeit ist seine Leidenschaft, gerade wenn es kompliziert und schwierig ist. Hier sind vor allem auch Regelungen in der Unternehmensnachfolge
und Unternehmenssanierung zu nennen, weil sie eine Vielzahl von Rechtsgebieten betreffen. Insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche, familienrechtliche
und steuerliche Belange des Mandanten sind miteinander in Einklang zu bringen
und im Rahmen der zu treffenden Regelungen aufeinander abzustimmen.
Prozesse nur dann zu führen, wenn es nicht anders geht, ist Rothes Grundsatz:
"Für den Mandanten ist eine außergerichtliche Lösung oft schneller und kostengünstiger."
Auch aus unternehmerischer Sicht sei es meist klüger, eine länger bestehende geschäftliche Verbindung zu kitten und im Zuge einer gemeinsam
erarbeiteten Lösung auf eine neue Basis zu stellen.
Seinen Beruf als Rechtsanwalt übt Michael Rothe seit 1987 aus.